Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen: | Bei einem Stau auf Hauptverkehrsstraßen oder Autobahnen, wenn der Standstreifen fehlt oder für den Verkehr von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen nicht ausreicht, muss der Fahrer des Fahrzeugs auf der ersten rechten Spur so nah wie möglich am linken Streifen stehen